Philipp Kruse – Update zur Strafanzeige wegen krimineller Handlungen gegen Regulierungsbehörde

Am 14. Juli 2022 reichte Philipp Kruse eine sorgfältig formulierte umfassende Rechtsbeschwerde gegen die Schweizer Regulierungsbehörde Swissmedic ein, die als Swissmedic bekannt ist, wegen ihrer Rolle bei der Ermöglichung des Einsatzes der COVID-mRNA-Impfstoffe in der Bevölkerung der Schweiz. Am 28. März 2024 wurde die Beschwerde mit wesentlichen Aktualisierungen und Änderungen wiederholt. Diese Beschwerde bietet eine umfassende Zusammenfassung des Falls gegen die von Swissmedic geförderten offiziellen regulatorischen Positionen und Aktivitäten, die eng mit denen der US-amerikanischen FDA, Health Canada, der Europäischen Arzneimittel-Agentur und den meisten anderen nationalen Regulierungsbehörden vergleichbar sind.

Swissmedic ist die Schweizer Agentur für therapeutische Produkte. Genauer gesagt ist Swissmedic die Schweizer Überwachungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte und ist in Bern, Schweiz, registriert. Swissmedic erfüllt eine Schweizer Bundesmission ähnlich der US HHS Food and Drug Agency (FDA).

Zu den wichtigsten Beschwerden, die in dieser Einreichung aufgeführt sind, gehören die folgenden kriminellen Handlungen, die für viele andere nationale Regulierungsbehörden gleichermaßen zu gelten scheinen:

Kriminelle Handlungen von Swissmedic

  1. Erste Genehmigung, die gegen das Gesetz und die Pflichten verstößt
  2. Aufrechterhaltung illegaler Genehmigungen, die gegen das Gesetz und die Pflichten verstoßen
    1. Missachtung aller zusätzlichen Risikohinweise
    2. Fehlen einer “lebensbedrohlichen oder schwächenden” Krankheit
    3. Keine Vorteile von ineffektiven bis schädlichen mRNA-Injektionen
    4. Weglassung der elementarsten Sicherheits- und Wirksamkeitstests
    5. Swissmedic blockierte wirksame alternative Behandlungen
    6. Nutzen-Risiko-Analyse – Eindeutig ein negatives Profil
    7. Fortsetzung trotz eines offensichtlich negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses
  3. Keine Produktüberwachung im Verhältnis zu den Risiken
  4. Irreführende Informationen, die nicht im Verhältnis zu den Risiken stehen
  5. Medizinisches Fehlverhalten – Mangel an Informationen, Mangel an Berichten
  6. Swissmedic außer Kontrolle und handeln zum Nachteil des Staates und der Bevölkerung

Wie in seiner “X”-Biografie zusammengefasst (siehe Bild oben und seinen akademischen Lebenslauf, der kann hier angesehen werden),

Herr Kruse ist ein erfahrener Spezialist für Schweizer und internationales Recht. Nachdem er diese Rechtsbeschwerde eingereicht hatte, veröffentlichte er eine PDF-Kopie auf „X“ zum Download und zur Überprüfung, was sofort dazu führte, sein X-Konto aufgrund von „ungewöhnlichen Aktivitäten“ als „vorübergehend eingeschränkt“ bezeichnete.

UPDATE: Aufgrund der Zensur des vorherigen Kontos hat Philipp Kruse jetzt ein neues „X“-Konto namens @KruseLawyer eingerichtet.

Herr Kruse und seine Kollegen haben ihre Gründe für diese Maßnahmen in einer Pressemitteilung vom 24. März 2024 angesprochen.

Strafanzeige 2.0 gegen Swissmedic eingereicht Zürich, 28. März 2024 –

Im Namen von Kruse und seiner Kollegen und im Namen von sechs Personen, die direkt durch mRNA-Impfungen verletzt wurden, und für andere Personen veröffentlichen wir hiermit unsere Strafanzeige gegen die Schweizer Aufsichtsbehörde Swissmedic und gegen Impfärzte (“Strafanzeige 2.0”), die am 7. Februar 2024 nach umfassenden sachlichen und rechtlichen Aktualisierungen, Ergänzungen und Klärungen eingereicht wurde. Dieser Schritt wurde notwendig, weil seit der Einreichung der ersten Strafanzeige am 14. Juli 2022 die rechtlich relevanten Beweise nicht nur in Bezug auf die vorgelegten Fakten und die rechtlichen Argumente vollständig bestätigt, sondern in den meisten Fällen auch betont und verschärft worden waren. Gleichzeitig wurden die gemeldeten kriminellen Aktivitäten konsequent von Swissmedic fortgesetzt, ohne Anzeichen einer Verfassungskorrektur seitens der Schweizer Justiz oder des Schweizer Parlaments (Art. 169 ff. Bundesverfassung) – im Gegenteil: Mit dem Entwurf der Überarbeitung des Epidemiegesetzes will der Bundesrat die aktuelle Praxis der Notfallgenehmigungen und der Verwendung neuartiger, experimenteller Impfstoffe weiter ausbauen.

Was gibt es Neues?

Im Vergleich zur ersten Version vom 14. Juli 2022 enthält die Strafanzeige 2.0 aktualisierte, ergänzte und verbesserte rechtlich relevante Beweise bis Mitte 2023 (in einigen Fällen darüber hinaus) und enthält auch umfassend ergänzte und geklärte rechtliche Erklärungen, auch in Bezug auf

– Beweise dafür, dass es zu keinem Zeitpunkt eine erkennbare Bedrohung der öffentlichen Gesundheit durch SARSCoV-2 in Form einer schwächenden oder lebensbedrohlichen Krankheit im Sinne von Art. 9a Abs. 1 TPA;

– Beweise dafür, dass verfügbare und langjährige alternative Präventions- und Behandlungsmethoden bisher von Swissmedic ignoriert wurden;

– Beweise dafür, dass mRNA-basierte Injektionen ein besonderes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, insbesondere für Kinder und Jugendliche (alarmierende Mortalitätsdaten und sinkende Geburtenraten);

– Nachweis des besonderen experimentellen Charakters der mRNA-basierten Präparate; – Beweise dafür, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis von mRNA-basierten Covid-19-“Impfungen” nie nachgewiesen wurde;

– Umfangreiche Beweise dafür, dass Swissmedic die gesamte Bevölkerung und die wichtigsten Schweizer Entscheidungsträger in Bezug auf den tatsächlichen Risikogehalt von mRNA-Präparaten und den fehlenden Nachweis einer Schutzwirkung in Bezug auf Infektion und Übertragung konsequent und dauerhaft in die Irre geführt hat, weshalb eine strafrechtliche Untersuchung der Straftat der Fälschung von Dokumenten im Amt (Art. 317 SCC) nicht mehr verschoben werden kann.

Motiv für eine neue Veröffentlichung

Als Folge des Abschlusses unserer Untersuchung seit Ende 2021 (d.h. die Arbeit eines größeren Teams von internen Mitarbeitern und einer Gruppe von pro bono unterstützenden Wissenschaftlern) kann es keinen vernünftigen Zweifel mehr geben, dass das Risiko für die öffentliche Gesundheit durch mRNA-Substanzen, das bereits durch die Strafanzeige vom 14. Juli 2022 ausreichend deutlich nachgewiesen wurde, größer ist als das von SARS-CoV-2 ist und dass dieses von den Behörden geschaffene Risiko weiterhin besteht. Aus diesem Grund, weil Swissmedic sein kriminelles Verhalten unbeunruhigt verfolgt. Daher, und weil es genau das Gegenteil von dem tut, was die höchste Behörde der Schweiz für Arzneimittelsicherheit gesetzlich verpflichtet wäre, fühlen wir uns gezwungen, diese am 7. Februar 2024 eingereichte Strafanzeige 2.0 der Öffentlichkeit – und damit allen Mitgliedern der Schweizerischen Bundesversammlung – frei zugänglich zu machen, um letztlich die Öffentlichkeit vor risikoreichen mRNA-basierten Arzneimitteln und vor irreführenden, irreführenden Informationen über das wirksame Risiko zu schützen, das mit den zugelassenen mRNA-Substanzen verbunden ist.

Ich schlage vor, dass die Rechtsbeschwerde, die Herr Kruse zusammengestellt und bei den Schweizer Justizbehörden eingereicht hat, die umfassendste Zusammenfassung des regulatorischen Missmanagements und des Betrugs ist, der bei praktisch allen westlichen nationalen Regulierungsbehörden während des Drucks auf den obligatorischen Einsatz und die Aufnahme der COVID-mRNA-Impfstoffe” stattgefunden hat, und als Vorlage sowohl für andere Beschwerden als auch für die Zeugenaussagen von Sachverständigen dienen kann. Darüber hinaus bin ich beeindruckt von den Parallelen zwischen den Maßnahmen der Schweizer nationalen Regulierungsbehörde, der US-amerikanischen FDA/CDC und praktisch allen anderen westlichen nationalen Regulierungsbehörden. Dies deutet stark auf eine enge Kommunikation und/oder Absprache zwischen diesen Agenturen und ihren politischen und bürokratischen Staatsmanagern während der COVID-Krise hin.

In diesem Sinne habe ich wichtige Abschnitte aus der Zusammenfassung der Beschwerde unten aufgenommen. Eine PDF-Kopie der vollständigen Zusammenfassung finden Sie hier (unabhängiges Archiv) und hier, und die Pressemitteilung zusammen mit der Zusammenfassung und dem vollständigen 450-seitigen Beschwerdedokument finden Sie hier.

Swissmedic Strafanzeige
“Executive Summary” (2.0)

(Für die allgemeine Lesbarkeit redigiert)

“Jede Person, die mit therapeutischen Produkten umgeht, muss alle notwendigen Maßnahmen auf dem neuesten Stand der Technik ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit von Mensch oder Tier nicht gefährdet ist”.

(Art. 3, Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, Gesetz über therapeutische Produkte, TPA).

Verdacht

Im vorliegenden Fall haben wir es mit der größten Gefahr und Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, die durch Medikamente selbst und durch Fehlinformationen von Beamten in der Geschichte der Schweiz verursacht worden sind. Die mRNA-„Impfstoffe“ gegen das SARS-CoV-2-Virus, die weitgehend und langfristig ineffektiv sind und ein überdurchschnittliches Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, stellen nachweislich eine viel größere Bedrohung für die gesunde Bevölkerung dar als der SARS-CoV-2-Erreger selbst.

Für die Verletzung der menschlichen Gesundheit, die durch die mRNA-basierte Substanzen verursacht wurden, sind in erster Linie Swissmedic oder die Personen, die in seinem Namen handeln, verantwortlich.

Swissmedic hat die gesetzliche Aufgabe, die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung vor ineffektiven oder schädlichen Arzneimitteln zu schützen. Nach dem Schweizerischen Gesetz über therapeutische Produkte (TPA) ist es einerseits verpflichtet, sicherzustellen, dass nur qualitativ hochwertige, sichere und wirksame therapeutische Produkte auf den Markt gebracht werden. Andererseits muss es die Verbraucher von therapeutischen Produkten vor Betrug in diesem Zusammenhang schützen (Art. 1 TPA). Andere klare rechtliche Verpflichtungen sowie diese wurden von denjenigen, die im Namen von Swissmedic zum Nachteil der Verletzten handelten, die einen Bericht erstatten, wiederholt und deutlich nicht erfüllt, weshalb sie von Dezember 2020 bis heute dringend verdächtigt wurden.

• Angesichts der Tatsache, dass sie im Rahmen von Genehmigung, Herstellung und Chargentests und Import wiederholt gegen die Due-Diligence-Anforderungen des Gesetzes über therapeutische Produkte verstoßen haben.

• Durch die Erteilung einer “vorübergehenden” Genehmigung (EUA-Emergency Use Authorization) für das Inverkehrbringen verschiedener mRNA-basierter Präparate, die nur für besondere Notfallsituationen gemäß Art. 9a TPA für verschiedene mRNA-basierte Präparate ohne Notwendigkeit vorbehalten sind, diese dauerhaft beibehalten und ihren Anwendungsbereich auf alle Altersgruppen ausdehnen, obwohl zum Zeitpunkt der ersten Genehmigung bereits ausreichend nachgewiesen wurde, dass eine COVID-19-Infektion für die gesunde Bevölkerung unter 65 Jahren im Sinne des Therapeutic Products Act weder “lebensbedrohlich” noch “schwächend” war (und dass selbst für Personen über 65 Jahre eine auffällige Sterblichkeitsrate nur in kurzen Phasen im Jahr 2020 festgestellt werden konnte – wenn auch ohne Beweise für einen kausalen Zusammenhang mit SARS-CoV-2

• Durch die Erteilung dieser De-facto-Notfallgenehmigung gemäß Art. 9a TPA ohne tatsächlichen Bedarf, die Beibehaltung dieser De-facto-Notfallgenehmigung dauerhaft und die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs auf alle Altersgruppen, obwohl im Laufe des Jahres 2020 bereits geeignete alternative Behandlungsprotokolle verfügbar waren (N 1104 ff.),

• Durch die Erteilung – im Sinne des TPA – der Zulassung der mRNA “Impfstoffe” unter “vorübergehenden Genehmigungen” gemäß Art. 9a TPA trotz des Fehlens eines ausreichenden Nachweises für die Wirksamkeit, trotz massiver Anzeichen eines Risikos und trotz des Fehlens einer lebensbedrohlichen oder schwächenden Krankheit für die Bevölkerung als Ganzes,

• Durch die massive Unterbietung der bereits sehr niedrigen Sicherheitsanforderungen, die für das Verfahren nach Art. 9a TPA gelten, außerhalb des Geltungsbereichs ihres pflichtbewussten Ermessens, anstatt die obligatorischen und ansonsten üblichen Anforderungen des gewöhnlichen Genehmigungsverfahrens unter dem Deckmantel von “Pandemiegenehmigungen” zu respektieren, wodurch zusätzliche Risiken für die öffentliche Gesundheit entstehen, die noch nie zuvor von einem Arzneimittel verursacht worden waren,

• Durch, anstatt eine umfassende Risiko-Nutzen-Analyse (N 807 ff.) durchzuführen und die Genehmigungen sofort zu widerrufen oder zumindest den Ablauf der erteilten Genehmigungen zuzulassen, ihre Entscheidung, Ende 2022 zu handeln (d.h. längst gegen ihr besseres Urteilsvermögen zu verstoßen) zu erneuern und die neue, immer noch experimentelle mRNA-Therapie/Prophylaxe ab 2023 im alleinigen Interesse der Hersteller als neue Plattform für die breit angelegte Nutzung durch angeblich “gewöhnliche” Genehmigungen zu verewigen,

• Indem sie nicht nur der Öffentlichkeit und der Ärzteschaft dauerhaft wichtige Informationen über die minimale bis nicht vorhandene Schutzwirkung der mRNA-“Impfstoffe” und über die tatsächlichen Risiken von Nebenwirkungen vorenthalten, sondern auch durch die dauerhafte und systematische Verbreitung irreführender Informationen zu diesen Themen,

• Die Verpflichtung zur Überwachung des Produkts nach der Genehmigung für das Inverkehrbringen (sogenannte “Pharmakovigilanz”) in einer Weise nicht erfüllt zu haben, die den damit verbundenen Risiken angemessen war, und stattdessen ernsthaft und dauerhaft gegen die Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen nach dem therapeutischen Produktrecht verstoßen hat (Art. 87 Abs. 1 lit. c TPA),

• Das Verbot der Werbung für Arzneimittel nach dem therapeutischen Arzneimittelrecht ernsthaft verletzt zu haben (Art. 87 Abs. 1 lit. b TPA),

• Die relevanten Elemente des Strafgesetzbuches (N 1457 ff.) in Bezug auf die unerwünschten Nebenwirkungen (Tod, Gesundheitsschäden) erfüllt zu haben, die aus den Genehmigungsstudien vorhersehbar waren und dann nach der Genehmigung auftraten,

• Wissentlich und beharrlich sowohl die Öffentlichkeit als auch das medizinische Fachpersonal auf kriminelle Weise über Fakten in die Irre geführt zu haben, die für die Risiko-Nutzen-Bewertung bei einer Impfentscheidung unerlässlich sind (insbesondere: Fälschung eines Dokuments durch einen Beamten, Art. 317 SCC, N 1198 ff., 1427 ff.; siehe auch ER N 1964 ff., insbesondere).

Kriminelle Handlungen die durch Swissmedic begangen wurden

Erstgenehmigung, die gegen das Gesetz und die Pflichten verstößt

Die hier beanstandeten Verstöße gegen das Recht und die Pflicht zur Sorgfaltspflicht bestehen im wesentlichen darin, dass die befugten Personen, die im Namen von Swissmedic handeln, mRNA-Arzneimittel für präventive Zwecke „vorübergehend“ im Sinne von Art. 9a TPA vorläufig zugelassen haben, obwohl Swissmedic bereits im Dezember 2020 von unzähligen Risikofaktoren gewusst haben muss, von denen jeder individuell gegen die Erteilung einer „vorübergehenden“ Genehmigung gestanden hätte, bis die entsprechenden Risikofaktoren gründlich geklärt und beseitigt worden wären. An dieser Stelle sollte Folgendes betont werden (für Informationen zu vielen anderen Risikofaktoren siehe N 1291 ff.):

Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe basieren auf der gleichen Wirkungsweise wie Gentherapien und wurden daher von Regulierungsbehörden wie Swissmedic und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) sowie von den Herstellern selbst als “Advance Therapy Medicinal Product” (ATMP) kategorisiert, was aus den folgenden Gründen ein besonderes Risiko darstellt:

  1. Bis Ende 2020 wurde die mRNA-Technologie nur bei Krebspatienten im prämortalen Stadium eingesetzt, d.h. nur zur Bekämpfung einer bestehenden lebensbedrohlichen Krankheit, aber noch nie zuvor wurde eine rein prophylaktisch zur Immunisierung einer gesamten gesunden Bevölkerung eingesetzt (N 186 ff. ; ER N 62, N 67 ff.). Im Vergleich zu allen anderen Arzneimitteln, die bisher zugelassen wurden, entweder auf gewöhnlicher oder “vorübergehender” Basis, so ist die Zulassung dieser mRNA-Technologie als angeblicher “Impfstoff” für gesunde Menschen völlig beispiellos und stellt daher ein erhebliches Risiko dar.
  2. Die hier verwendete mRNA-Technologie zeichnet sich durch die Tatsache aus, dass der Produktionsprozess der eigentlich immunisierenden Wirkstoff (aktiver pharmazeutischer Bestandteil = Spike-Protein) in den menschlichen Körper übertragen wird. Das Endprodukt dieser internen “Impfstoffproduktion” ist in Bezug auf Dosierung und Qualität völlig unbekannt. Bis heute sind noch nicht genügend empirische Daten verfügbar, um zu zeigen, dass die körpereigene Produktion des Spike-Proteins im Körper kontrolliert werden kann: (1) Menge der endogenen Produktion; (2) Dauer der Spike-Produktion; (3) Produktionsort im Körper (betroffene Organe; (4) Qualität der produzierten Proteine; und in Bezug auf (5) Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs, der für eine gesunde Bevölkerung hergestellt wird, die rein prophylaktisch behandelt wird. Die Verabreichung einer Substanz, die sich in Bezug auf alle pharmazeutisch relevanten Parameter als unkontrollierbar erweist, muss per Definition als Experiment am Menschen angesehen werden.
  3. Sowohl das Bundesamt für Umwelt als auch Swissmedic waren sich der besonderen Probleme bewusst, die mit mRNA-Substanzen verbunden sind, und erkannten, dass es sich bei diesen mRNA-Wirkstoffen um genmodifizierte Organismen (GVO/GMOs) und Arzneimittel für fortgeschrittene Therapien (ATMPs) handelt. Dabei erkannten sie implizit an, dass sowohl das Gen Technology Act eingehalten werden muss als auch dass eine Zulassung dieser Produkte nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren ausgeschlossen worden wäre.
  • Darüber hinaus hat Swissmedic die Anforderungen an eine standardisierte Dosierung der zur Injektion zugelassenen (mRNA) Präparate vernachlässigt, die ansonsten für alle anderen Arzneimittel obligatorisch sind. Zum Beispiel akzeptierte Swissmedic einen mRNA-Stop pro Dosierung in einem willkürlich breiten Bereich von 37% – 126% der vom Hersteller offiziell deklarierten Wirkstoffmenge unter Missachtung der grundlegendsten Standards. Swissmedic akzeptierte somit die entsprechenden Risiken eines hohen Anteils an nicht intakter mRNA und eines erheblichen Risikos für Genotoxizität und Karzinogenität. Dasselbe gilt für andere toxische Verunreinigungen wie Nitrosamin und Benzol.
  • Das Herstellungsverfahren für die tatsächlich verabreichten mRNA-Produkte (“Herstellungsprozess 2” mit Plasmid-DNA) unterschied sich grundlegend von dem Herstellungsverfahren, das für die von Swissmedic autorisierten Produkte verwendet wurde (“Herstellungsverfahren 1”), und die Öffentlichkeit wurde erst Ende 2023 davon bewusst (während Swissmedic es seit Ende 2020 wusste). Die Produkte, die aus dem Herstellungsprozess 2 verabreicht werden, zeigen ein skandalös hohes Maß an bakteriellen sich selbstreplizierenden DNA-Verunreinigungen (sogenannte “Plasmide”), so dass alle Produkte, die nach Herstellungsverfahren 2 hergestellt werden, als Folge als “nie zugelassen” angesehen werden sollten. Swissmedic tolerierte diesen zusätzlichen massiven Risikofaktor jedoch, ohne die Öffentlichkeit zu informieren und ohne die mRNA-Genehmigungen auszusetzen.
  • Erste Tierversuche – eine obligatorische Voraussetzung für klinische Phase-2- und 3-Studien und ein wichtiges Sicherheitselement – wurden von den Herstellern überhaupt nicht oder nicht in ausreichendem Umfang durchgeführt, obwohl diese bereits beunruhigende Ergebnisse anzeigten, beispielsweise in Bezug auf die Ansammlung toxischer Lipid-Nanopartikel.
  • Die nachfolgenden Studien am Menschen, auf deren Grundlage die “vorübergehenden” Genehmigungen Ende 2020 erteilt wurden, liefen nur zwei Monate (anstelle der üblichen 12-24 Monate) und wurden dann de facto von den Herstellern durch die Auflösung der Kontrollgruppen eingestellt und wurden weitgehend ihrer mittel- und langfristigen Bedeutung beraubt.

Trotz dieser alarmierenden Ausgangssituation aus Sicherheitssicht, im Sinne von Art. 1 und Art. 3 des Therapeutic Products Act, und trotz zahlreicher anderer Umstände, die das Risiko erhöhten, wurde die erste Genehmigung der mRNA-“Impfstoffe” von Swissmedic gut und wirklich durchgedrückt. Die Anträge auf Genehmigung wurden in nur 63 Kalendertagen “geprüft” und genehmigt (ein gewöhnliches Verfahren würde 330 Tage dauern, ein Verfahren für eine “vorübergehende” Genehmigung dauert in der Regel 140 Tage), wobei wichtige, obligatorische Meilensteine einfach weggelassen wurden.

Infolgedessen bedeuten diese “vorübergehenden” Genehmigungen im Sinne von Art. 9a TPA tatsächlich, dass die gesamte Schweizer Bevölkerung ohne ihr Wissen an dem riskantesten und größten klinischen Experiment teilgenommen hat, das jemals in der Schweiz (und damit auch in der ganzen Welt) durchgeführt wurde. Und dieses Experiment wurde bis heute nicht beendet (in Bezug auf das experimentelle Zeichen N 843 ff.).

Aufrechterhaltung illegaler Genehmigungen, die gegen das Gesetz und die Pflichten verstoßen

Missachtung aller zusätzlichen Warnhinweise

Ohne dieses immense Risiko, das von Swissmedic selbst geschaffen wurde (durch die „vorübergehende“ Genehmigung) angemessen anzugehen und ohne die Öffentlichkeit zumindest über alle Risiken zu informieren, ging Swissmedic im Juni 2021 ungestört fort, um seine Genehmigungen auf Jugendliche ab 12 Jahren auszudehnen. Dies geschah, obwohl zusätzlich zu allen anderen Fakten bis Mitte Juni 2021, die das Risiko erhöhten und daher rechtlich relevant waren, bekannt war:

  • Dass Regulierungsbehörden wie Swissmedic auf strenge Chargentests verzichtete und damit keine ausreichende Qualitätskontrollen vornahmen
  • Dass die für Jugendliche zugelassene Dosis zweimal (Comirnaty) oder fünfmal (Spikevax) höher war als die empfohlene Dosis, was bedeutet, dass Swissmedic ein zusätzliches und abermals völlig unnötiges Risiko bei Jugendlichen akzeptierte, einer Altersgruppe, die während des Pandemiejahres 2020 zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Gefahr gewesen ist – d.h. durch eine COVID-19-Infektion
  • Dass laut dem Post-Marketing-Pharmakovigilanz-Bericht von Pfizer bis Februar 2021 insgesamt 42.086 Nebenwirkungen und über 1.200 Todesfälle allein für Comirnaty gemeldet wurden – d.h. innerhalb von zweieinhalb Monaten, was zur sofortigen Beendigung der Studie hätte führen müssen
  • Dass laut diesem vernichtenden Pfizer-Bericht bis zu 13 % der gestillten Säuglinge von Nebenwirkungen betroffen waren und sogar Pfizer einen negativen Einfluss auf die männliche Fruchtbarkeit als potenzielles Risiko identifiziert hatte
  • Dass laut globalen Berichten über unerwünschte Ereignisse die Alarmschwelle von 50 Todesfällen bereits bis Juni 2021 um den Faktor 150 überschritten worden war,
  • Dass sich die COVID-19-„Impfstoffe“ bereits im Mai 2021 als deutlich gefährlicher erwiesen hatten als die Grippe-, Schweinegrippe- und Masernimpfstoffe – die bis zu diesem Zeitpunkt häufig verabreicht wurden – angesichts der großen Anzahl von Berichten über unerwünschte Ereignisse.

Selbst diese skandalösen Alarmglocken veranlassten Swissmedic nicht, das Verfahren bzw. die mRNA-Produkte, ernsthaft in Frage zu stellen. Swissmedic hat weder die Anzahl der Genehmigungen eingeschränkt noch die Öffentlichkeit über die identifizierten Risiken informiert. Swissmedic fühlte sich nicht einmal gezwungen, seine eigene rein passive Pharmakovigilanz zu verbessern, indem es die in der Schweiz festgestellten Nebenwirkungen aufzeichnete. Stattdessen unternahm Swissmedic Ende 2021 den Schritt, die Genehmigungen auf eine dritte Dosis („Booster“) und auf Kinder ab fünf Jahren auszudehnen, obwohl diese jüngste Altersgruppe während des Pandemiejahres 2020 zu keinem Zeitpunkt ernsthaft gefährdet war – d.h. durch eine COVID-19-Infektion allein, ohne „geimpft“ worden zu sein – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits sämtliche Informationen über die vielen Risikofaktoren vorlagen

  • Dass selbst Vertreter der Pharmaindustrie mRNA-Injektionen offen als das beschrieben, was sie wirklich sind – eine Form der Gentherapie
  • Dass das giftige Spike-Protein, das im Körper der geimpften Person produziert wird, viel länger und in einer viel höheren Konzentration im Körper vorhanden ist, als ursprünglich von Swissmedic und den Herstellern angegeben, was zu einer Reihe von schwerwiegenden Nebenwirkungen (einschließlich Tod) führen kann
  • Dass Daten sogar gefälscht wurden und Risikosignale im Zusammenhang mit der Comirnaty-Autorisierungsstudie (Pfizer/BioNTech) (N 397 ff.) verborgen und verfälscht wurden, was zum sofortigen Rückzug der Studie hätte führen müssen
  • Dass Pfizer/BioNTech Ende August 2021 einen alarmierenden Zwischenbericht (PSUR) vorgelegt hatte, wonach bereits in den klinischen Studien in der sogenannten “Postmarketing-Phase”46 Fälle tödlich und 5.069 Fälle mit Nebenwirkung (1,6%) aufgetreten sind, was unter normalen Umständen zu einem sofortigen Stopp und Widerruf der Genehmigungen für das Inverkehrbringen hätte führen sollen,
  • Dass Pfizer, 7 Chargen mit einer massiv erhöhten Anzahl von Berichten über unerwünschte Nebenwirkung, in die Schweiz geliefert hatte – hier hätte eine Alarmglocke bei Swissmedic sofort dazu führen sollen, die Bevölkerung zu warnen und die Chargen zurückzurufen
  • Dass mindestens 60 Todesfälle alleine von Kindern in der Schweiz, der EU und den USA nur für Comirnaty und Spikevax (N 438 f.) registriert wurden, was bedeutet, dass die absolute Alarmschwelle von 50 Todesfällen allein in dieser Zielgruppe schon deutlich überschritten wurde, die zumal in keiner Weise von SARS-CoV-2 gefährdet waren, ist absolut fahrlässig und unbegreiflich
  • Dass allein in den USA und der EU bereits mehr als 2.000 Frühgeburten und Totgeburten nach mRNA-Injektionen gemeldet wurden
  • Dass bereits 2021, ein besorgniserregender Trend mit einer auffälligen und anhaltenden Sterblichkeitsrate gerade in den jüngeren Altersgruppen und das kurze Zeit nach dem die Impfstoffe zum Einsatz kamen, zu verzeichnen war
  • Dass die mRNA-“Impfstoffe” (Comirnaty und Spikevax) bis Ende 2021 60-mal so viele Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen und 20-mal so viele Berichte über Todesfälle pro Million verabreichte Dosen im Vergleich zu den Influenza-Impfstoffen erhalten hatten

Anstatt die mRNA-Genehmigungen schließlich auszusetzen, eine eingehende Analyse der getroffenen Entscheidungen durchzuführen, der Öffentlichkeit die Wahrheit über die Risiken die tatsächlich identifiziert werden konnten, mitzuteilen und das Meldesystem für die Aufzeichnung von Impfnebenwirkungen im Einklang mit diesen Risiken zu verbessern, hat Swissmedic 2022 weiterhin alle „vorübergehenden“ Genehmigungen ohne die erforderlichen Korrekturen, beibehalten. Dies geschah, obwohl zusätzlich zu allen bestehenden Tatsachen die Risiken (für Informationen zu vielen anderen Risikofaktoren siehe N 1311) bekannt waren

  • Dass mRNA-Produkte zur Gruppe der ATMP-Hochrisikoprodukte gehören, weil „sie Nukleinsäure enthalten, die Genexpression regulieren und als „biologisch aktives Material“ (d.h. RNA), werden auf die gleiche Weise behandelt wie genetisch veränderte Organismen (GVO)“, die sogar Swissmedic erkannte,
  • Dass allein aus diesem Grund und auch in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 5 lit. c und lit. e der Verordnung der Schweizerischen Agentur für Therapeutische Arzneimittel über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln von im Meldeverfahren; VAZV, SR 812.212.23) eine vorübergehende Genehmigung nach Art. 9a TPA von Anfang an rechtswidrig war (siehe 530, N 916 ff., N 992 ff.),
  • Dass fast vier Millionen Nebenwirkungen aller COVID-„Impfstoffe“ bereits weltweit (Schweiz, EU, USA) bis Mai 2022 (N 538 ff.) gemeldet worden waren, wobei Comirnaty und Spikevax allein über 1,7 Millionen Berichte ausmachten, darunter 464.971 schwerwiegende Nebenwirkungen und 20.886 Todesfälle (N 548 ff.), die die Alarmschwelle von 50 Todesfällen weltweit über 400 Mal zu diesem Zeitpunkt überschritten haben, und dass diese Zahlen weiter stiegen,
  • Dass ein alarmierender Zwischenbericht über Comirnaty erneut von Pfizer/BioNTech („PSUR Nr. 3“) veröffentlicht wurde, aus dem hervorging:
  1. Dass Personen unter 50 Jahren übermäßig Nebenwirkungen ausgesetzt waren, d.h. eine Bevölkerungsgruppe, die nur minimal von COVID-19 betroffen war
  2. Dass die Anleitung zur sicheren Verwendung von Comirnaty für schwangere Frauen, stillende Mütter und andere Patientengruppen noch fehlte,
  3. Dass es massive Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Chargen gegeben hatte und dass viele gefährliche Chargen trotzdem in die Schweiz geliefert worden waren,
  • Dass es trotz der Aussagen von Swissmedic, dass die mRNA-„Impfstoffe“ keine Auswirkungen auf die Schwangerschaft hatten, ohne Unterberichterstattung Berichte über 2.135 Totgeburten nach der Impfung mit Comirnaty und 798 Totgeburten nach der Impfung mit Spikevax sowie 5.055 Fehlgeburten nach allen COVID-19-„Impfstoffen“ bis Mai 2022 allein in der EU und den USA gab, wobei die Hersteller 2022 immer noch offen zugeben, dass aufgrund fehlender entsprechender Studien „das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht bekannt ist“,
  • Dass es 2022 einen historischen Rückgang der Lebendgeburten von 8,5% auf der ganzen Welt und auch in der ganzen Schweiz gab, für den mRNA-Injektionen nach dem Ausschluss aller anderen Hypothesen die einzige plausible Ursache bleiben,
  • Dass laut einer Studie zur männlichen Fruchtbarkeit, die im Juni 2022 veröffentlicht wurde, die Spermienkonzentration 150 Tage nach der zweiten „Impfung“ immer noch 15,9% unter dem ursprünglichen Wert lag, was bedeutet, dass nicht nur die weibliche Fruchtbarkeit, sondern auch die männliche Fruchtbarkeit durch die „Impfung“ signifikant negativ beeinflusst werden könnte,
  • Dass eine eingehende Analyse der FSO-Daten von Professor Konstantin Beck eine auffällige und anhaltende Sterblichkeitsrate in allen Altersgruppen kurz nach der „Impfaktivität“ ergab,
  • Dass es auf der Grundlage der FSO-Daten in der Schweiz einen deutlichen Anstieg einer Vielzahl von Krankheitsdiagnosen gegeben hat, insbesondere innerhalb von Altersgruppen, die in keiner Weise von COVID-19 bedroht sind (Schäden am Nervensystem: +29%; Krebsdiagnosen: +48%; Schwangerschaftskomplikationen: +25%; Lungenembolie, Herzstillstand, Schlaganfall und Hirninfarkt bei 0- bis 14-Jährigen: +125%) seit Beginn der „Impfkampagne“,
  • Dass sich nach mehreren Autopsieergebnissen das „Impfstoff“-Spike-Protein als Todesursache erwiesen hat und dass es im Gegensatz zu den offiziellen Aussagen von Swissmedic nicht nur für kurze Zeit im menschlichen Körper, sondern bis zu neun Monate im menschlichen Körper nachweisbar ist,
  • Dass das Auftreten von Myokarditis im Zusammenhang mit einer COVID-19-mRNA-Injektion, die in den schlimmsten Fällen tödlich sein kann, laut einer Studie aus Basel, die jetzt von Experten begutachtet wurde, viel häufiger und bis zu 800-mal häufiger ist als offiziell von den Regulierungsbehörden berichtet (N 674 ff.),
  • Dass bei VAIDS eine schwerwiegende Nebenwirkung, die seit langem vermutet wird und seit 2022 zunehmend erkannt und offensichtlich geworden ist, die eine Schädigung des Immunsystems darstellt, was nicht nur zu einem erhöhten Auftreten von Autoimmunerkrankungen und Krebs führen kann, sondern vor allem zu einem erhöhten Auftreten von Infektionskrankheiten – und insbesondere auch zu einer größeren Anfälligkeit für COVID-19-Infektionen und Long COVID führen kann
  • Dass bis zum 1. März 2022 mindestens 128 Peer-Review-Publikationen zu Herzproblemen, 216 Peer-Review-Publikationen zu lebensbedrohlichen Gerinnungsstörungen (Thrombosen usw.) und sechs Peer-Review-Publikationen zu möglichen Todesfällen infolge von COVID-Impfungen veröffentlicht wurden.

Mit der „vorübergehenden“ Genehmigung der mRNA-Impfstoffe akzeptierte Swissmedic daher ein beispielloses und stetig steigendes Risiko für die öffentliche Gesundheit. Bestenfalls hätte dies nur durch die Tatsache gerechtfertigt werden können, dass es eine beispiellose Bedrohung (von SARS-CoV-2) hätte abgewendet werden können und damit das außergewöhnlich hohe Risiko im Zusammenhang mit den mRNA-„Impfstoffen“ überwiegen. Was eindeutig nicht der Fall ist.

Fehlen einer „lebensbedrohlichen oder schwächenden“ Krankheit

„COVID-19“ ist und war keine „lebensbedrohliche oder lähmende“ Krankheit, die die breite Öffentlichkeit bedroht, was die wichtigste Voraussetzung für die „vorübergehende“ Genehmigung ist.

Mit einer Infektionssterblichkeitsquote (IFR) von 0,15 % bis 0,20% war COVID-19 Ende 2020 bereits erkennbar nicht gefährlicher als eine mäßige Influenza; es gab keine historisch auffällige Übersterblichkeit im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung und die Krankenhäuser waren nie überfüllt.

  • Selbst im Jahr 2021, als die Impfung in großem Maßstab eingeführt wurde, gab es keine historische Übersterblichkeit gemäß der offiziellen FSO-Methodik (N 774), die Krankenhäuser erreichten nie eine Kapazität von über 80 % und „Delta“ war eine Variante, die einem normalen leichten Fall von Influenza in Bezug auf die Gefahr entsprach, die sie darstellte.
  • Im Jahr 2022 war es offensichtlich, dass COVID-19 nicht die „Pandemie des Jahrhunderts“ war, dass trotz der massiven Manipulation der COVID-„Fallzahlen“ in Krankenhäusern, die öffentlich gemacht wurde, das Gesundheitssystem nie überlastet war und dass die IFR für „Omicron“ nur 0,001-0,002% betrug, d.h. mindestens 50-mal niedriger als die IFR für normale Influenza.

Keine Vorteile von ineffektiven bis schädlichen mRNA-Injektionen

Angesichts der oben genannten Fakten genehmigte Swissmedic ein hochexperimentelles und gefährliches Arzneimittel, um eine Krankheit zu verhindern, die keine größere Bedrohung als eine herkömmliche Influenza für die Bevölkerung als Ganzes darstellte.

Die einzige verbleibende „Lebenslinie“ für Swissmedic wäre daher der Nachweis, dass die Zielgruppe, die ältere und zuvor kranke Menschen umfasst, die anfangs einem etwas höheren Risiko ausgesetzt waren, zumindest auf eine einigermaßen wirksame Weise vor SARS-CoV-2 geschützt war. Doch das scheint auch weit davon entfernt zu sein. Die „Impfung“ hat eindeutig nicht das „hohe“ Maß an Wirksamkeit erreicht, das bis Ende 2020 erforderlich war:

  • Die „Impfungen“ hätten vor schweren (todlichen oder schwächenden) Krankheiten schützen sollen. Die Zulassungsstudien (noch laufend, ohne Kontrollgruppe) untersuchten jedoch in erster Linie, ob die „Impfungen“ vor Kopfschmerzen, Husten, Fieber und anderen trivialen Nebenwirkungen in Kombination und einem positiven PCR-Testergebnis schützen.
  • Bis zu 100% der gemeldeten Zahlen zur Wirksamkeit beziehen sich nur auf solche geringfügigen Nebenwirkungen und basieren auf Berechnungen, die in keiner Weise die Realität widerspiegeln. Stattdessen kann man davon ausgehen, dass die Wirksamkeit bei einem niedrigen, einstelligen Prozentsatz, wenn überhaupt, liegt.
  • Keine einzige Studie hat auch nur annähernd bewiesen, dass sie Schutz vor schweren Krankheiten bietet.
  • „Impfungen“ hätten jedoch langfristig „schützen“ müssen, was angesichts der von Anfang an geplanten „Booster-Impfungen“ kein angepeiltes Ziel war.
  • Die „Impfungen“ boten zweifellos keinen Schutz vor der Übertragung von SARSCoV-2 und sind daher einfach ungeeignet für die „Pandemiekontrolle“.

In den Jahren 2021 und 2022 manifestierte sich dieser Mangel an Effektivität auf offensichtliche Weise:

  • Im Februar 2021 gab es bereits Anzeichen dafür, dass die mRNA-Injektionen weitgehend

Unwirksam, weil die häufigsten Nebenwirkungen die „Impfung“ waren, die unwirksam war und sich mit der COVID-Krankheit selbst infizierte.

  • Bis heute wurde von den Herstellern kein wirksamer Nachweis der Wirksamkeit der Immunisierung erbracht, noch wurde der Schutz vor der Übertragung in irgendeiner Weise nachgewiesen.
  • In Bezug auf den „Booster“ wurde früh ein negativer Effekt beobachtet, da die Übertragungszeit nicht verkürzt, sondern verlängert wurde.
  • Es gab auch eine erhöhte Anzahl von Krankheits- und Todesfällen weltweit, was mit dem Beginn der „Impfkampagne“ im Jahr 2021 (und nicht mit dem Beginn der „Pandemie“ im Jahr 2020) korreliert, was eindeutig darauf hinweist, dass die mRNA-Injektionen nicht wirksam waren.

Auslassen der elementarsten Sicherheits- und Wirksamkeitstests

Erschwerend kommt hinzu, dass Swissmedic seine Entscheidung nicht auf die strengsten gesetzlichen Anforderungen für die gewöhnliche Zulassung von Arzneimitteln gestützt hatte, sondern angeblich „vorübergehende Genehmigungen“ gemäß Art. 9a TPA erteilt hatte. Unter dem Deckmantel einer angeblichen „Pandemie“ hatte Swissmedic jedoch sogar die Mindestanforderungen von Art. 9a TPA untergraben. Die „Pandemie-Autorisierung“ der im vorstehenden Fall gewährten mRNA-„Impfstoffe weicht in allen wichtigen Sicherheitsaspekten von der normalen Genehmigung in einer Weise ab, die das Risiko erhöht, und fällt sogar unter die Genehmigungshürden der vereinfachten und vorübergehenden Zulassung.

Dementsprechend ging die Zulassung der mRNA-„Impfstoffe“ mit einem eklatanten Wegfall der elementarsten Sicherheits- und Wirksamkeitstests einher und stellte damit das größtmögliche Risiko für die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung dar.

Swissmedic blockierte wirksame alternative Behandlungen

Eine weitere Komplikation ist, dass Swissmedic noch keine effektiveren und weniger schädlichen Behandlungen zugelassen hat, die seit langem bekannt sind, wie die Behandlung mit Ivermectin oder anderen geeigneten Ansätzen zur Behandlung von COVID-19. Auf diese Weise hat Swissmedic die Genehmigungsanforderung eines Mangels an alternativen Behandlungsmethoden absichtlich beiseite gestellt (siehe Art. 9a Abs. 1 lit. c TPA) und damit aktiv einen nachweislich effektiveren Schutz vor COVID-19 blockiert (als die mRNA „Impfungen“).

Nutzen-Risiko-Analyse – Eindeutig ein negatives Profil

Jede ernsthafte Analyse, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der gängigen Praxis durchgeführt wird, um den Nettonutzen von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen für die gesamte Bevölkerung zu bestimmen, hätte Ende 2020 und in den folgenden Jahren die überprüfbaren Fakten berücksichtigen müssen, die oben zusammengefasst und im Beweisbericht detailliert dargestellt wurden. Eine solche Analyse hätte offensichtlich gezeigt, dass Swissmedic ein Arzneimittel auf dem Schweizer Markt mit einem verheerend negativen Nutzen-Risiko-Profil zugelassen hatte (siehe auch Nutzen-Risiko-Analyse: N 807 ff. ; ER N 1835 ff.):19 Der Plan von Swissmedic, die mRNA „Impfstoffe“ für alle Erwachsenen in der Schweiz ab Dezember 2020 zu genehmigen, muss als experimentelles Projekt angesehen werden, das ein erhebliches, beispielloses Risiko darstellt. Gleichzeitig war von Anfang an klar, dass die mRNA-„Impfstoffe“ nicht wirksam waren – eine Tatsache, die im Laufe der Zeit immer offensichtlicher geworden ist. Ein beispielloses Risiko, das seitdem bereits seine Auswirkungen in Form einer großen Anzahl schwerwiegender Nebenwirkungen nachgewiesen hat, wurde und wird daher nicht durch einen nachgewiesenen Nutzen ausgeglichen. Allein diese Überlegung hätte längst zu der zwingenden Schlussfolgerung führen sollen, dass die mRNA-„Impfstoffe“ niemals hätten zugelassen werden dürfen und dass die Genehmigungen, die dennoch erteilt wurden, einen massiven Verstoß gegen das Gesetz und die Sorgfaltspflicht von Swissmedic darstellen.

Neue Risiken, die von Swissmedic geschaffen wurden: maximal

Das Restrisiko von “COVID-19”, das Ende 2020 noch existiert haben könnte, war unter der Allgemeinbevölkerung bis zum Alter von 65 Jahren mit konventionellen Mitteln perfekt überschaubar und hätte ohne neue Wirkstoffe auf der Grundlage von mRNA sicher bewältigt werden können. Angesichts dieses geringen anfänglichen Risikos hätte Swissmedic eine sehr restriktive Risikotoleranz auf neue Arzneimittel anwenden sollen, um die gesetzlichen Anforderungen von Art. 1, Art. 3 und Art. 7 TPA. Swissmedic hätte Arzneimittel mit erhöhtem Risikopotenzial von Anfang an ablehnen sollen, um zu vermeiden, dass die öffentliche Gesundheit mit neuen Risiken gefährdet wird.

Durch die Genehmigung von mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen schuf Swissmedic jedoch tatsächlich neue Risiken, die weitaus größer und weit unkontrollierbarer waren als COVID-19 selbst (siehe Nutzen-Risiko-Analyse: N 807 ff. ; ER N 1835 ff.).

Fehlerhafte Modellierungsstudie: „14,4 Millionen Todesfälle verhindert“

Offizielle Stellen und zahlreiche Medien lehnten die oben genannten Aussagen zum tödlichen Nutzen-Risiko-Verhältnis von COVID-19-„Impfungen“ ab, indem sie im September 2022 eine „Modellierungsstudie“ veröffentlichten. Dies verursachte ein weltweites Aufsehen, weil es angeblich den Beweis dafür lieferte, dass die COVID-„Impfstoffe“ 14,4 Millionen Todesfälle während der „Pandemie“ verhindert hatten. Eine Analyse dieser Studie finden Sie im Evidenzbericht, der zeigt, dass sie auf falschen und manipulierten Daten basierte und von Autoren geschrieben wurde, die offensichtliche Interessenkonflikte beherbergen. Diese Studie, die auf Modellberechnungen basiert, die fast nach Belieben manipuliert werden können, eignet sich nicht als Beweis, der den gesetzlichen Standards entspricht und den angeblich positiven Nutzen von COVID-19-Impfungen beweist. Stattdessen steht es im krassen Widerspruch zu allen Risiken, die sich längst bis Ende 2022 materialisiert hatten, basierend auf realen Zahlen, und dem anhaltenden Mangel an echten Beweisen für die Wirksamkeit.

Fortsetzung trotz eines offensichtlich negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses

Anstatt jedoch nach zwei Jahren illegaler „vorübergehender“ „Pandemiegenehmigungen“ endlich eine umfassende Nutzen-Risiko-Analyse durchzuführen und die erteilten Genehmigungen sofort zu widerrufen oder zumindest auslaufen zu lassen, trafen die Verantwortlichen bei Swissmedic Ende 2022 die völlig entgegengesetzte Entscheidung. Erstens verlängerten sie stillschweigend die illegalen Genehmigungen in der Praxis und setzten ab 2023 die neue, immer noch experimentelle mRNA-Therapie/Prophylaxe im alleinigen Interesse der Hersteller als neue Plattform für die weit verbreitete Nutzung durch angeblich „gewöhnliche“ Genehmigungen fort. Die Anforderungen für die Erneuerung dieser „vorübergehenden“ Genehmigungen und in der Tat für die Gewährung von angeblich „gewöhnlichen“ (Art. 9 und Art. 11 TPA) Genehmigungen wurden nicht einmal im Entferntesten erfüllt, was bedeutete, dass diejenigen, die im Namen von Swissmedic handelten, viel schwerwiegender gegen ihre Sorgfaltspflicht gemäß Art. 3 TPA und Kunst. 7 TPA als zuvor.

Alle Genehmigungsanordnungen oder Pflichtverletzungen ab Ende 2022 sind als unabhängige, neue Straftat mit einer unabhängigen, neuen Entscheidung, eine Straftat zu begehen, zu sehen. In Bezug auf das Strafrecht sind diese neuen Straftaten besonders relevant, da alle Fakten im Zusammenhang mit der Bewertung von Wirksamkeit und Sicherheit, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, Ende 2022 viel klarer waren als Ende 2020. Spätestens Ende 2022 hätte Swissmedic erkennen sollen, dass die Hersteller dieser mRNA-basierten Substanzen nie wieder in der Lage sein würden, die gesetzlich vorgeschriebenen Beweise für die Kontrollierbarkeit der Produktion, Wirksamkeit und Sicherheit (objektive Unmöglichkeit) zu liefern.

Keine Produktüberwachung im Verhältnis zu den Risiken

Von Anfang an bis heute hat Swissmedic auch keine angemessenen Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen, um das Risiko für die Bevölkerung als Ganzes durch diese mRNA-„Impfstoffe“ zu minimieren, die unter Verstoß gegen das Gesetz und anerkannte Regeln der guten Herstellungspraxis zugelassen sind. Insbesondere hat Swissmedic es versäumt, eine strenge Produktüberwachung zu gewährleisten:

  • Trotz der negativen Erfahrungen mit Pandemrix im Jahr 2009/2010 hat Swissmedic ein völlig passives Meldesystem für die Marktüberwachung entwickelt, das in keiner Weise als angemessene Abdeckung der Risiken angesehen werden kann und für ein so neues und risikoreiches Arzneimittel, das sich noch in der Phase der Studie am Menschen befindet (klinische Phase III), eindeutig unzureichend ist. Stattdessen hätten die mRNA-„Impfstoffe“ von Anfang an einer aktiven Überwachung (Pharmakovigilanz) unterzogen werden sollen, wie unter Studienbedingungen.

Das wäre vernünftig gewesen.

  • Swissmedic hat jedoch nicht einmal das passive Meldesystem rechtlich angemessen durchgesetzt; in der Schweiz wurden nur etwa 10% aller Nebenwirkungen gemeldet. Diese massive Unterberichterstattung macht es Swissmedic und der Öffentlichkeit unmöglich, das volle Ausmaß der verheerenden Folgen zu identifizieren.
  • Ende 2020 und Anfang 2021 genehmigte Swissmedic die fast vollständige Einstellung der Genehmigungsstudien und verzichtete damit auf das zentrale Überwachungsinstrument zur Prüfung von Wirksamkeit und Sicherheit, ohne dies tun zu müssen.
  • Es ist wahrscheinlich, dass Swissmedic es auch versäumt hat, von Anfang an strenge Batch-Tests sicherzustellen, was in keiner Weise sichergestellt hat, dass die Qualität der experimentellen mRNA-Arzneimittel unabhängig von den Herstellern untersucht wurde.

Irreführende Informationen, die nicht im Verhältnis zu den Risiken stehen

Swissmedic hat es insbesondere versäumt, die vernünftige und völlig notwendige Maßnahme zur Risikominderung zu ergreifen, der Öffentlichkeit gültige Informationen zur Verfügung zu stellen, und stattdessen irreführende oder völlig falsche Informationen über prominente Kanäle zu verbreiten:

  • Swissmedic informierte die Schweizer Bevölkerung über jede Genehmigung durch Pressemitteilungen, die eine ganze Reihe irreführender Informationen enthielten. Ende 2020 gab Swissmedic zum Beispiel bekannt, dass die Genehmigung von Comirnaty nach einem „gewöhnlichen“ Verfahren erteilt worden war, was eine eklatante Lüge ist, die viele Menschen bis heute glauben. Swissmedic verbreitete auch die Idee, dass die Impfstoffe ein hohes Maß an Wirksamkeit hatten, was nie bewiesen worden war, und verbarg die Tatsache, dass viele Fragen zu Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit völlig ungelöst blieben. Die Behauptung, die Ende 2021 gemacht wurde, ist besonders verwerflich, nämlich dass Comirnaty eine „hohe klinische Wirksamkeit bei jüngeren Kindern“ gezeigt hatte, obwohl die klinischen Studien nur einen minimalen therapeutischen Nutzen für triviale Nebenwirkungen (wie Halsschmerzen/Kopfschmerzen) gezeigt hatten. Swissmedic setzte somit den Teil der Bevölkerung, der am wenigsten von COVID-19 gefährdet war, auf unnötige und völlig irreführende Weise dem Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen und des Todes aus.
  • Bis heute hat Swissmedic es versäumt, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ausdrücklich auf die Tatsache zu lenken, dass die fragliche „mRNA-Technologie“ als ein Verfahren angesehen werden muss, das besondere Risiken birgt (Gentherapie, GVO, ATMP, siehe N 6), und dass es keine Möglichkeit gibt, nicht nur die Dosierung der injizierten mRNA („Pro-Arzneimittel“; N 225 ff. zu kennen oder zu kontrollieren. ; ER N 174ff.), aber auch die Dosierung, Qualität, Produktionszeit und Lage der im Körper produzierten Spike-Proteine („aktive pharmazeutische Inhaltsstoffe“), weshalb diese hochexperimentellen Substanzen im Rahmen eines gewöhnlichen Genehmigungsverfahrens nur nach den höchsten Sicherheitsstandards getestet werden sollten.
  • In seinen Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe stellte Swisscare den Ärzten, die verpflichtet sind, ihren Patienten die Situation zu erklären, und den Patienten selbst alle Arten von Informationen zur Verfügung, die offensichtlich falsch waren.

Zum Beispiel gaben sie den Rat, dass „keine impfstoffbezogenen Auswirkungen auf die weibliche Fruchtbarkeit, Schwangerschaft, embryo-fetale Entwicklung oder die Entwicklung von Nachkommen festgestellt wurden“, was in krassem Gegensatz zu den Studienergebnissen und Warnungen von Herstellern und Expertenausschüssen steht, die Swissmedic bereits Ende 2020 zur Verfügung standen.

  • Auch fehlen – obwohl Tausende von Berichten eingegangen sind – Verweise auf schwerwiegende Nebenwirkungen wie „thromboembolische Nebenwirkungen“, „Herpes zoster (Gindeln)“, „Hörverlust/Tinnitus“ oder „COVID-19-Infektionen“ („Impffehler“). Diese anhaltende Täuschung durch unwahre Dokumente im Sinne von Art. 317 SCC (für weitere Details siehe N 1427 ff.), nicht zuletzt unterstützt durch die anderen hier aufgeführten systematischen Täuschungshandlungen, führte vermutlich zu fehlerhaften Entscheidungen, den Impfstoff in Millionen von Fällen zu nehmen.
  • Swissmedic veröffentlichte auch „FAQ“, die sich über einen langen Zeitraum an die Öffentlichkeit richtete, auf seiner eigenen Website, die unzählige irreführende Informationen über mRNA-Präparate enthielt, obwohl Swissmedic bereits Ende 2020 interne Daten hatte, die eindeutig darauf hinwiesen, dass seine eigenen „FAQ“ voller irreführender Informationen waren (N 1204 ff. ; ER N 2240 ff.). Im März 2023 behauptete Swissmedic beispielsweise im Rahmen einer Antwort auf die erste Frage in der FAQ, dass die Impfstoffe „als sicher, wirksam und von hoher Qualität erwiesen wurden“. Swissmedic bestritt sogar ausdrücklich, dass es schwerwiegende Nebenwirkungen gab: „Bisher gibt es keine Beweise dafür, dass es dauerhafte negative Folgen für die Gesundheit des Einzelnen gibt“. Diese Antwort ist, wie die gesamte offizielle „FAQ“, symptomatisch dafür, dass die höchste Aufsichtsbehörde für Arzneimittelsicherheit in der Schweiz eine Politik der permanenten Desinformation verfolgt.

Swissmedic hörte nicht auf, irreführende Medienmitteilungen, irreführende Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und irreführende Informationen auf seiner eigenen Website wie der „FAQ“ zu veröffentlichen. Swissmedic verbreitete auch kontinuierlich Fehlinformationen über mRNA-Injektionen über zahlreiche andere Kanäle (Zeitschriften, Fernsehen, E-Mail) – ganz offensichtlich mit dem Ziel, die Schweizer Bevölkerung zu beruhigen und eine „Bereit, geimpft zu werden“ zu gewährleisten.

Zusätzlich zu allem, was bisher gesagt wurde, stellt die bloße Kennzeichnung der mRNA-basierten Präparate als COVID-19-Impfstoffe per se einen unabhängigen Akt der Täuschung von beispiellosem Ausmaß dar. Gemäß Art. 2 lit. b der Arzneimittellizenzverordnung (MPLO) dürfen Arzneimittel nur dann als Impfstoffe im Sinne dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie tatsächlich eine „aktive oder passive Immunität“ erzeugen. In Bezug auf COVID-19-Impfstoffe hat sich jedoch das Gegenteil als wahr erwiesen. Empirische Daten aus zahlreichen Ländern zeigen eine Korrelation zwischen der Häufigkeit der COVID-19-Impfung und der Anfälligkeit für COVID-19-bedingte Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle. Das heißt, je mehr COVID-19-Impfungen eine Person hat, desto größer ist ihre Anfälligkeit für COVID-19 und desto schwächer ist ihr natürliches Immunsystem.

Swissmedic hat daher nicht nur enorme Risiken und Gefahren für die gesamte Bevölkerung verursacht, sondern die Bevölkerung auch dauerhaft über genau diese Risiken und Gefahren im Dunkeln gehalten und ihnen ein Gefühl falscher Sicherheit gegeben. Zu diesem Zweck hat Swissmedic auch offizielle Dokumente (Autorisierungsentscheidungen, Informationen für Angehörige der Gesundheitsberufe und Patienteninformationen) und seine eigene offizielle Website genutzt.

Medizinisches Fehlverhalten – Mangel an Informationen, Mangel an Berichten

Die Auswirkungen dieser konsequenten Desinformation auf die Seite von Swissmedic setzen sich bis heute weitgehend fort und berühren alle oben aufgeführten Themen, die bei Entscheidungen relevant sind:

1) Gefahr von SARS-CoV-2 (Realität: weniger gefährlich als angegeben);

2) Alternative Behandlungsmethoden (Realität: waren verfügbar);

3) mRNA-Technologie (Realität: pharmakologisch unkontrollierbare Zubereitung, hohes Risiko

Technologie GVO, ATMP);

4) Herstellungs- und Prüfstandards (Realität: unverhohlen verletzt);

5) Schutzwirkung der mRNA-Präparate (Realität: negativ, keine „Impfung“!);

6) Risikoprofil (Realität: historisch hoch).

Ein großer Teil der Bevölkerung, die nur den offiziellen Ankündigungen geglaubt hatte, stimmte dieser mRNA-Impfung offensichtlich nur auf der Grundlage unzureichender Informationen zu den 6 oben aufgeführten Themen zu, die für die Entscheidungsfindung relevant sind. Ohne angemessene Informationen über alle für die Entscheidung relevanten Fakten kann die Zustimmung jedoch niemals rechtlich wirksam sein, weshalb jede mRNA-Impfung, die auf der Grundlage unzureichender Informationen durchgeführt wird, als Körperverletzung angesehen werden muss (für die Anforderungen für eine gültige Zustimmung siehe N 1589 ff.).

Aber selbst die medizinischen Fachkräfte, die die Impfungen verabreicht haben, sind keineswegs in der Lage, Verantwortung zu übernehmen, indem sie die Vergehen von Swissmedic hervorheben. Stattdessen ist es auch notwendig, die strafrechtliche Haftung der für die Verwaltung und Impfung zuständigen Ärzte (in diesem Fall: die in der Insel-Gruppe beteiligten Personen) zu prüfen, insbesondere wenn sie den Patienten vor der Verabreichung keine Informationen oder nur völlig unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt haben (Art. 86 Abs. 1 lit. a TPA in Verbindung mit Art. 26 TPA) die mRNA „Impfstoffe“.

Auf der Grundlage der bisher verfügbaren Dokumente ist klar, dass in den hier gemeldeten Fällen entweder überhaupt keine Klarstellung gegeben wurde oder bestens eine fünfminütige Erklärung dokumentiert wurde, die angesichts der Komplexität der mRNA-„Impfstoffe“ einfach nicht angemessen ist. Ohne informierte Zustimmung wurde die „Impfung“ daher vorzeitig durchgeführt, was zu Körperverletzung oder sogar zum Tod führte, was bedeutet, dass auch Straftaten nach dem Strafgesetzbuch berücksichtigt werden müssen.

Darüber hinaus muss auch eine Prüfung durchgeführt werden, ob medizinische Fachkräfte einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (Art. 87 Abs. 1 lit. b TPA) begangen haben, wenn irreführende Informationen (wie die auf der Website der Insel-Gruppe) verbreitet wurden und weiterhin verbreitet werden (N 1398). Angesichts der massiven Unterberichterstattung besteht auch der starke Verdacht, dass eine große Anzahl von Ärzten gegen ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Meldepflichten nach dem Gesetz über therapeutische Produkte verstoßen hat (Art. 87 Abs. 1 lit. c TPA; N 1364 ff.).

Swissmedic außer Kontrolle und handelt zum Nachteil des Staates und der Bevölkerung

Bis Ende 2022 hatten die Personen, die im Namen von Swissmedic sowie die beteiligten medizinischen Fachkräfte handelten, mehr als genügend Zeit und Gelegenheit, die überwältigenden Risiken und Gefahren der in diesem Bericht über eine Straftat beschriebenen mRNA-Technologie zu erkennen und angemessen zu reagieren. Sie alle sind seit langem verpflichtet, diesem verheerenden Experiment sofort ein Ende zu setzen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bevölkerung sofort darüber zu informieren und sie vor weiteren Gefahren zu schützen.

Gegen ihr besseres Urteilsvermögen haben sie dies jedoch nicht getan und verzichten weiterhin davon, obwohl alle Informationen, die von Swissmedic (als höchste Behörde für die Sicherheit von Arzneimitteln in der Schweiz) öffentlich zugänglich gemacht werden, gesetzlich maximal an Glaubwürdigkeit erhalten und obwohl Laien das Fehlverhalten von Swissmedic nicht identifizieren können, ohne erhebliche Anstrengungen zu unternehmen und ohne die Hilfe von Experten.

Swissmedic verstößt jedoch nicht nur gegen das Schweizer Recht mit seinen wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen die grundlegendsten Pflichten der Sorgfaltspflicht nach dem Recht auf therapeutische Produkte und Normen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit (illegale „Pandemiegenehmigungen“ und ihre Fortsetzung, unzureichende Risikoüberwachung und Irreführung der Öffentlichkeit, die im Detail beschrieben wurden. In Ermangelung von Informationen über die besondere experimentelle Natur der betreffenden Substanzen und die riskante mRNA-Technologie an sich stehen die Handlungen von Swissmedic und die Verabreichung der mRNA-Injektionen auch im Widerspruch zu den Bestimmungen des verbindlichen Völkerrechts (N 1211 ff.). Artikel 7 des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt II; SR 0.103.2) legt fest, dass „niemand ohne seine freie Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterzogen werden darf“ – nicht einmal „in Zeiten öffentlicher Notlage, die das Leben der Nation bedroht und deren Existenz offiziell verkündet wird“ (Art. 4 Absatz 1 des UN-Pakts). Ohne die notwendigen Informationen über alle Risiken und Nebenwirkungen, die für eine Entscheidungsfindung relevant sind, insbesondere über die experimentelle Natur der mRNA-Substanzen selbst, stellt jede Injektion von mRNA-basierten COVID-19-Präparaten auf der Grundlage der Genehmigungen von Swissmedic und ihrer Fehlinformationen einen Akt der „grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe“ im Sinne des UN-Paktes und auch im Sinne von Artikel 10 Absatz 3 der Bundesverfassung (Cst.) dar. Es kann nie eine Rechtfertigung für die Verletzung dieses Prinzips geben, das nach internationalem und verfassungsmäßigem Recht obligatorisch ist, insbesondere zum Nachteil eines großen Teils der Bevölkerung, da es im Mittelpunkt des Menschenrechts auf Leben steht.

Alles in allem haben sich die mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffe sowohl aus epidemiologisch-medizinischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht als absolut KEINEN WERT für die Schweiz erwiesen und haben auch ein inakzeptabel hohes Risiko- und Schadenspotenzial. Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass Swissmedic und die beteiligten Personen ihr Fehlverhalten auch nach mehr als 3 Jahren immer noch nicht korrigieren wollen, d.h.

[I.] dass sie die ursprünglich unrechtmäßig erteilten Genehmigungen für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren in dauerhafte oder gewöhnliche Genehmigungen umgewandelt haben,

[Ii.] dass sie keine der erteilten Genehmigungen widerrufen haben, und

[Iii.] dass sie die Öffentlichkeit immer noch nicht angemessen über die Gefahr informiert haben, die dies verursacht hat.

Im Wesentlichen stellt dies ein völliges Versagen des „Swissmedic-Sicherheitssystems“ dar – der höchsten Behörde, die für die Sicherheit von Arzneimitteln verantwortlich ist, die praktisch ein Eigenleben angenommen hat und außerhalb ihres gesetzlichen Mandats handelt. Der eigentliche Zweck des Gesetzes über therapeutische Produkte, die Öffentlichkeit vor ineffektiven und schädlichen Arzneimitteln zu schützen, wurde von Swissmedic völlig außer Acht gelassen und auf den Kopf gestellt. Diese spezialisierte Behörde täuscht skrupellos alle Politiker, die Medien und die Öffentlichkeit über die bekannten konkreten Risikofaktoren der mRNA-Technologie, obwohl Swissmedic sich bewusst ist, dass die gesamte Schweiz blindes Vertrauen in sie hat und die Aussagen von Swissmedic unkritisch als primäre Grundlage für jede Nutzen-Risiko-Bewertung im Zusammenhang mit den sogenannten COVID-19-„Impfungen“ akzeptiert.

Ohne wirksames Eingreifen über alle maßgeblichen Kanäle hinweg, einschließlich der parlamentarischen Aufsicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Art. 169 ff. Cst.), wird das Leiden der Schweizer Bevölkerung, das in zu vielen Einzelfällen bereits unermesslich ist, unnötig verschärft. Es besteht auch die Gefahr, dass die Betroffenen, die Wirtschaft, die Krankenkassen und die öffentlichen Haushalte erhebliche zusätzliche wirtschaftliche Verluste erleiden werden. Es besteht jedoch auch die Gefahr eines dauerhaften, tiefgreifenden Schadens für die Glaubwürdigkeit aller hier beteiligten Behörden, einschließlich der gesamten Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Schließlich, angesichts der erneuten Proklamation eines internationalen Gesundheitsnotstands (WHO: „Public Health Emergency of International Concern“, Art. 12 Internationale Gesundheitsvorschriften; Bundesrat: „Besondersituation“, Art. 6 EpidA), droht die Bedrohung, dass die gefährlichen mRNA-Präparate mit negativer Wirksamkeit trotz ihrer Ungeeignetheit, die auf eine Weise bewiesen wurde, die mehr als transparent ist, und trotz der etablierten vorherrschenden Risiken, die diese experimentelle Technologie bei der Schaffung neuer Krankheitserreger mit sich bringt, und wieder einmal ohne die Durchführung der randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien, die absolut unerlässlich sind und ohne diese Studien zu manipulieren, wieder Millionen Male gekauft und verabreicht werden.

Aus all diesen Gründen müssen dringende Zwangsmaßnahmen (Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Swissmedic, Beschlagnahme der mRNA „Impfstoffe“) sofort ergriffen werden, um sich vor diesen illegalen und risikoreichen mRNA-Injektionen zu schützen. Darüber hinaus müssen endlich aktive Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Schweizer Bevölkerung, die weiterhin in die Irre geführt wird, vollständig und transparent über diese Vielzahl von Problemen informiert wird.

Weiter Information zur WHO und zum Pandemievertrag von Philipp Kruse:

Eine Antwort zu „Philipp Kruse – Update zur Strafanzeige wegen krimineller Handlungen gegen Regulierungsbehörde”.

  1. […] DIE PANDEMIEGESETZGEBUNG DER WHO Philipp Kruse – Update zur Strafanzeige wegen krimineller Handlungen gegen Regulierungsbehörd… […]

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